Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs ab 02.06.2020 – outdoor

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Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs ab 02.06.2020 – outdoor

Category : Allgemein

Alle haben darauf gewartet – es ist so weit: Wir nehmen den Trainingsbetrieb, unter strenger Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln ab dem 02.06.2020 wieder auf! Die Trainingszeiten entsprechen denen auf der Homepage für jedes Team, jedoch hat die Stadt Lippstadt die Sporthallen noch nicht für den Vereinssport frei gegeben. Deshalb führen wir erst einmal die Trainingseinheiten auf der Basketballanlage am Jahnplatz durch!

Hier findet ihr das Hygiene- und Abstandskonzept der LTV Basketballabteilung:

Folgende Hinweise kamen von der Stadt Lippstadt, basierend auf der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW vom 30.05.2020:

Welche Regelungen gelten im Breiten- und Freizeitsport?

Der kontaktfreie Sport- und Trainingsbetrieb auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im öffentlichen Raum ist unter Auflagen möglich. Dazu gehören geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern – auch in Dusch-, Wasch- und Umkleideräumen.

Ist jetzt auch Kontaktsport wieder möglich?

Ja, ab dem 30. Mai 2020: Personen, die sich im Rahmen der Kontaktbeschränkungen treffen dürfen, also z.B. eine Gruppe von bis zu zehn Personen, dürfen Kontaktsport ohne Mindestabstand im Freien wieder betreiben, wenn geeignete Vorkehrungen z. B. zur Hygiene und zum Infektionsschutz getroffen werden.

Sind sportliche Wettbewerbe wieder möglich?

Ja – im Breiten- und Freizeitsport auf und außerhalb von öffentlichen oder privaten Sportanlagen sind Wettbewerbe ausschließlich im Freien ab dem 30. Mai 2020 unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

Bei kontaktfreien Sportarten sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern (auch in Dusch- und Waschräumen,

Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie in Warteschlangen) zwischen Personen, die nicht zu den in § 1 Absatz 2 genannten Gruppen gehören, sicherzustellen.

Wettbewerbe in Kontaktsportarten dürfen nur zwischen Personen, die sich im Rahmen der Kontaktbeschränkungen treffen dürfen, also z. B. eine Gruppe von bis zu zehn Personen, ohne Mindestabstand ausgetragen werden.

Für alle Wettbewerbe ist ein besonderes Hygiene – und Infektionsschutzkonzept zu entwerfen. Dieses ist dem Gesundheitsamt des Kreises Soest unter folgender E-Mail-Adresse vorzulegen: corona@kreis-soest.de .

Zu beachten ist aber, dass Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen weiterhin bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt sind.

Wir gehen davon aus, dass die entsprechenden Sportverbände in Kürze neue Konzepte und weitere Informationen für das Training und für Wettbewerbe in einzelnen Sportarten herausgeben werden.

Hier noch der passende Zeitungsartikel aus „Der Patriot“: